Advokatur

Advokatur

Rechtsanwälte bzw. Fürsprecher legen nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und mindestens einem Jahr Praktikum in Justiz oder bei einem Anwalt eine kantonale Prüfung mit breitem Fokus auf verschiedene Rechtsgebiete ab. Diese berechtigt sie zum Tragen des Titels Rechtsanwalt und zum Eintrag ins kantonale Anwaltsregister. Eine weitere Voraussetzung des Eintrags ins kantonale Anwaltsregister ist, dass der eingetragene Anwalt entweder selbständig erwerbend oder von einem anderen eingetragenen Anwalt angestellt ist. Nur eingetragene Anwälte dürfen ihre Klienten vor Gericht vertreten, dies dafür schweizweit und unabhängig davon, in welchem Kanton der Registereintrag erfolgt.

 

Ausschliesslich Rechtsanwälte sind berechtigt, Klienten berufsmässig vor Gericht zu vertreten. Im Gegenzug verpflichten sich Anwälte unter Strafandrohung, alle Geheimnisse, die ihnen von Klienten anvertraut werden, vertraulich zu behandeln und niemandem preiszugeben. Dieses Berufsgeheimnis gilt zeitlich unbeschränkt und kann nur vom Klienten selbst aufgehoben werden. Selbst wenn der Klient den Anwalt vom Berufsgeheimnis entbindet, darf der Anwalt als Zeuge vor Gericht seine Aussage verweigern. Der Anwalt ist verpflichtet, die Interessen der Klienten zu wahren. Dies heisst einerseits, dass er stets die bestmögliche Lösung für den Klienten anstrebt.

 

Andererseits klärt der Anwalt den Klienten auch offen und ehrlich über die Prozesschancen und -risiken auf und rät von aussichtslosen Prozessen ab. Die Chancen und Risiken ermittelt der Anwalt in einer rechtlichen Beurteilung der Fakten. Damit die rechtliche Beurteilung seriös erfolgen kann, sollte dem Rechtsanwalt Einblick in alle relevanten Unterlagen gegeben werden – es geht nicht darum, ein möglichst günstiges Bild von sich dem Anwalt gegenüber zu zeichnen, sondern dass der Anwalt die Interessen des Klienten am besten wahren kann. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuüben. Ausserdem ist er verpflichtet, jegliche Konflikte zwischen den Interessen verschiedener Klienten, Geschäftspartnern oder privater Beziehungen zu vermeiden.

Tätigkeitsbereiche im Überblick

  • Ehe- und Erbrecht
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsverfahren für Ärzte
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
Advokatur und Notariat Wettingen AG
Landstrasse 76, 5430 Wettingen, Tel +41 56 437 36 37

IN ZUSAMMENARBEIT MIT GEISSMANN RECHTSANWÄLTE AG

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